14.09.2021, 00:00 Uhr

Was passiert mit der Hammerschen Villa?

Kleine Anfrage zu möglichen Bauplänen im schützenswerten Erhaltungsbereich an an der Schemmannstraße
Die zu Beginn des vorigen Jahrhunderts errichtete sogenannte Hammersche Villa in der Schemmannstraße ist eines der bedeutenden städtebaulichen Gebäude in Volksdorf. Zurzeit steht die Villa leer. Das umfangreiche Grundstück einschließlich einer rund einen Hektar großen Waldfläche im hinteren Bereich wurde an einen Projektentwickler verkauft. Drohen auf dieser Fläche eine massive Nachverdichtung oder ein Abriss der Villa? In einer Kleinen Anfrage habe ich mich nach dem aktuellen Planungsstand erkundigt.

Frühere Bauplanungen für dieses Grundstück führten mit dazu, dass der Bebauungsplan Volksdorf 41 aufgestellt wurde. Dabei wurde rund um die Hammersche Villa ein sogenannter Erhaltungsbereich festgesetzt, um das prägende Siedlungsensemble zu erhalten. Aufgrund zahlreicher Veränderungen im Inneren des Gebäudes steht die Villa allerdings nicht unter Denkmalschutz.

Laut Aussagen der Stadt liegen derzeit keine konkreten Planungen oder Anträge für das Grundstück vor. Allerdings fand bereits im Mai eine sogenannte Bauberatung mit Vertretern des Bezirksamtes statt. In der Senatsantwort heißt es dazu nur, dass dort „verschiedene Varianten einer Bebauung angesprochen“ wurden. Der Bebauungsplan lässt bereits eine Nachverdichtung mit zwei zweigeschossigen Gebäuden im vorderen Bereich und einem Einfamilienhaus neben der Villa zu.

Zum Grundstück gehört auch ein hinter der Hammerschen Villa liegender Wald mit altem Buchenbestand. Diese Fläche ist im Bebauungsplan als „private Grünfläche“ ausgewiesen und Teil des Klöpperpark-Grünzugs. Dieser Bereich wird in der Biotopbewertung der Stadt als besonders wertvoll eingestuft. Durch die Einstufung als Grün- und Waldfläche ist hier eine Bebauung ausgeschlossen. Insgesamt wurde für das Grundstück mit dem Bebauungsplan Volksdorf 41 bereits eine große Nachverdichtungsmöglichkeit zugelassen, um gleichzeitig die historische Villa zu erhalten. Hier darf es keine zusätzlichen Zugeständnisse durch das Bezirksamt geben.